Gerechtigkeit, Menschenwürde und die Rechte der Natur
Dorothée Deimann, Reinald Eichholz, Simon Mugier
Unter dem unaufgeregten Titel Gerechtigkeit, Menschenwürde und die Rechte der Natur greift der Autor die dramatischen Krisenentwicklungen auf, die die Zukunft der Menschheit existenziell bedrohen: Klimaentwicklung, Artensterben, Abholzung der Regenwälder, Müll in den Meeren. Kein einsichtiger Zeitgenosse bezweifelt, dass der Mensch Verursacher dieser Probleme ist und nur eine entschlossene Kehrtwende das Schlimmste verhindern kann.
Wenn das Buch gleichwohl mit scheinbar abstrakten Aspekten der Gerechtigkeitstheorie beginnt, wird das Anliegen des Autors deutlich, die gegenwärtige ökologische Debatte im Diskurs über Gerechtigkeit zu verankern. So müsste es gelingen, der Beliebigkeit und Inkonsequenz in Politik und Gesellschaft durch den Geltungsanspruch des Rechts zu begegnen. Die Brücke zum praktischen Leben bildet der in Verfassungen und internationalen Konventionen über allem stehende Zentral-begriff der Menschenwürde.
Menschenwürde wird entfaltet unter dem Gesichtspunkt individueller Rechte, und zugleich als Grund von Gemeinschaftsrechten und Gemeinschaftspflichten. So weitet sich die Menschenwürde zu Freiheit und Verantwortung für die Mitwelt. An die gedankliche Aufarbeitung schließen sich jeweils Kapitel über die Konsequenzen für eine praktische Menschenwürdepolitik an, die der Menschenwürde als Gerechtigkeitskonzept einen festen Unterbau verschaffen.
In diesem Konzept finden die Rechte der Natur ihren Platz, indem sich Menschenwürde und die Würde der Natur begegnen. Die Rechte der Natur sind danach nicht bloß juristisches Konstrukt, sondern die essenzielle Konsequenz ihrer Würde – weil, wer Würde besitzt, auch das Recht auf deren Achtung und Schutz hat. Die Tendenz, nur empfindungsfähigen Wesen, also Tieren, Rechte zuzuerkennen, wird aus der Würde zum Ganzen der belebten und unbelebten Natur erweitert.
Die Verankerung der Würde des Menschen und der Natur in der Gerechtigkeit soll nicht nur rechtstheoretisches Interesse wecken. Indem die Menschenwürde als Weltrechtsprinzip umfassende Rechtsgeltung besitzt, ist sie zugleich eine bindende Vorgabe für Politik und Gesellschaft. Letztlich ruft sie jeden Menschen dazu auf, seine Mitwelt – Mensch und Natur – aus seinen der Würde entspringenden Freiheitskräften zu achten und zu schützen. In unserem Rechtsbewusstsein müssen wir realisieren: Recht ist die Beziehung zwischen Mensch und Mitwelt unter dem Anspruch der Gerechtigkeit.