Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht
Handkommentar
Sabine Knickrehm
Das soziale Entschädigungsrecht ist in vielen Einzelvorschriften zerstreut, eine Regelung durch den Gesetzgeber lässt auf sich warten. Die komplexen Lebenssachverhalte machen aber an den Grenzen der Einzelgesetze nicht Halt, sondern erfordern eine einheitliche Interpretation.
Der neue Handkommentar setzt hier an und schafft neue Standards. Ausgehend vom BVG und der dazu entwickelten Dogmatik bietet er grundlegende, neue Systematisierungs- und Interpretationsansätze und enthält paragrafengenaue Kommentierungen der wichtigsten Regelungen vom BVG bis zum ZDG.
Aktuell: Die einschneidenden Veränderungen des BVG-Änderungsgesetzes-2011 werden bereits einer kritischen Würdigung unterzogen. Es handelt sich insbesondere um
die Anpassung aller Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts in den neuen Ländern an die Höhe der Leistungen in den alten Ländern;
Änderungen im Berufsschadensausgleichsrecht – insbesondere im Hinblick auf die Bemessung des Vergleichseinkommens;
die Anpassung der Auslandsversorgung (einschließlich der Fürsorge) an die europarechtlichen Anforderungen des EuGH.
Entstanden ist so eine wissenschaftlich fundierte, praxisgerechte Aufbereitung aller relevanten Gesetzesvorgaben. Die Alleinstellung des Kommentars wird unterstrichen durch die beteiligten Autorinnen und Autoren, die unter der Federführung von Sabine Knickrehm, Richterin am Bundessozialgericht, ihre langjährige Berufserfahrungen einbringen.