Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD) / Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst – Abonnement
Erläutert auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Christian Fieberg, Ingeborg Franke, Walther Fürst, Reinhard Künzl, Sascha Pessinger, Hans-Dietrich Weiß
Flächendeckend auf sicherem Terrain: Mit diesem bewährten Kommentar zum Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst findet man sich in der differenzierten Tariflandschaft problemlos zurecht – und schnell das, was man sucht. Übersichtlich behandeln die Autoren TVöD und TV-L zusammenhängend – leicht verständlich, praxisnah, auf fachlich herausragendem Niveau.
Überzeugend: Aktualität und Umfang
Damit man immer mit Blick für das Ganze und jedes Detail entscheidet: Der Kommentar dokumentiert die wesentlichen Tariftexte einschließlich der Entgeltordnungen – vollständig oder konzentriert auf das Wichtigste – stets auf dem neuesten Stand:
– TVöD mit TV-Ärzte/VKA
– TV-L mit TV-Ärzte
– alle Spartentarifverträge in durchgeschriebenen Fassungen
– TVÜ Bund/VKA und TVÜ Länder
– Altersversorgungs-Tarifverträge (ATV und ATV-K)
– sonstige Tarifverträge wie TV-SozAb-L, TV ZUSI-VKA und TdL, TV-EUmw/VKA und TV-EntgeltU-B/L, TV fl exible Arbeitszeiten (Bund und VKA), TV ATZ
– Tarifverträge Berlin, Hessen
– EntgO Bund/ TdL/VKA
– Ausbildungstarifverträge
Anschaulich: gemeinsame Erläuterung der Tarifverträge
Sich auf einen Tarifbereich konzentrieren und dabei vergleichen, wie die entsprechende Regelung in einem anderen Bereich/einer anderen Sparte lautet.
– Die synoptische Darstellung der Normtexte vor den Erläuterungen und eine gemeinsame Kommentierung von TVöD und TV-L zeigt Zusammenhänge, verdeutlicht weitgehende Übereinstimmungen und gibt Abweichungen eine schärfere Kontur.
Aus einer Hand liefert der Kommentar, was man braucht – als Praktiker in der Verwaltung oder Jurist:
– Eine praxis- und lösungsorientierte Aufbereitung der Fragestellungen auf Basis von reichhaltiger, durchaus auch kritisch gewürdigter Rechtsprechung.
– Die allgemein-arbeitsrechtlichen Grundlagen sind selbstverständlich mit einbezogen, viele weitere Vorschriften, Verordnungen und Erlasse dort berücksichtigt, wo sie relevant sind. Beispiele: AGG, ArbZG, BEEG, EFZG, TVG.