Gesellschaft bürgerlichen Rechts: GbR
Spezialkommentar zu den §§ 705-740c BGB
Thomas Heidel
Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt