Gesellschaftsrechtliche Formvorschriften und Internationales Privatrecht
Tanja Herzog-Engels
Die Frage der Anknüpfung gesellschaftsrechtlicher Formvorschriften, insbesondere die Anwendbarkeit des Art. 11 EGBGB, ist ein in der Rechtsprechung und Literatur sehr kontrovers diskutiertes Problem. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht allerdings bislang aus. Höchstrichterlich geklärt schien dagegen die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Urkunde deutschen gesellschaftsrechtlichen Formerfordernissen genügt. Durch die «Supermarkt»-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings wieder Bewegung in die Diskussion gekommen. Da es sich bei beiden Problemkreisen um international-privatrechtliche Fragen handelt, müssen beide mit dem Instrumentarium, das das IPR bereithält, gelöst werden. Auch die europarechtlichen Einflüsse dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben.