Gesellschaftsvertragliche Gestaltungen zur Auflösung von Pattsituationen in der Gesellschafterversammlung.
Zugleich eine kritische Betrachtung sogenannter Shoot Out-Klauseln.
Sönke Bock
Der Beteiligungsstruktur von paritätischen Gesellschaften ist das Risiko einer Pattsituation in der Gesellschafterversammlung immanent. Um ihre gleichberechtigte Stellung zu untermauern, unterwerfen sich die Gesellschafter faktisch einem Einstimmigkeitszwang. Dies ist für die Gesellschaft nicht per se negativ. Erst wenn ein Patt auf einem Konflikt im konflikttheoretischen Sinne beruht, liegt eine auflösungsbedürftige Pattsituation vor. Die Arbeit untersucht und bewertet die verschiedenen gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen eine Pattsituation in der Gesellschafterversammlung aufgelöst werden kann. Der Fokus liegt dabei auf der dogmatischen Untersuchung und Bewertung der sog. Shoot Out-Klauseln. Im Ergebnis ist den Gesellschaftern ein zweistufiger Mechanismus zu empfehlen. Denn auf diese Weise bleiben sie losgelöst von der Ursache und der Intensität des der Pattsituation zugrunde liegenden Konflikts in der Lage, angemessen zu reagieren.