Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)
Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Hochschulrahmengesetzes des Bundes und der Hochschulgesetze der einzelnen Länder
Epping, Leuze
Mit der 12. Ergänzungslieferung werden in Teil B die Erstkommentierungen im HG NRW fortgesetzt. Dazu gehören so zentrale Vorschriften wie § 2 betr. die Aufgaben der Hochschulen, § 35 über die Dienstaufgaben der Hochschullehrer und -lehrerinnen oder § 41 zu den außerplanmäßigen Professoren und Professorinnen, vor allem aber auch § 68 über die Habilitation.
Fortgesetzt wird auch die Kommentierung des WisszeitVG und dort der §§ 4-6.