Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG
Kommentar mit Vollzugsbestimmungen und sonstigen einschlägigen Vorschriften des Bußgeldverfahrens
Raimund Wieser
Der Kommentar und setzt u.a folgende Schwerpunkte:
– Geldbuße, Einziehung von Taterträgen, Fahrverbot
– Zumessung der Geldbuße, Gewinnabschöpfung
– Bußgeldverfahren gegen natürliche und juristische Personen
– Rechtssichere Bescheidtechnik in allen Verfahrensarten
– Verteidigung, staatsanwaltschaftliches und gerichtliches Verfahren
– Abgrenzung zum Strafverfahren und zur Straftat
– Hauptverhandlung, Urteil, Beschlussentscheidung, Rechtsbeschwerde
– Vollstreckung von Geldbußen und Nebenfolgen.
Die digitale Welt ist ab 2018 auch im Bußgeldverfahren Realtität:
Die gesetzliche wird auch im Kommentar berücksichtigt:
– Elektronische Aktenführung auch im Bußgeldverfahren
– Besonderes elektronisches Behörden- und Anwaltspostfach
– Neureglung der Akteneinsicht, Online-Verfahren bei Rechtsanwälten
– Online-Anhörung von Betroffenen und Nebenbeteiligten
– Änderungen bei der Bescheidtechnik und Rechtsbehelfsbelehrung
– Einführung des elektronischen Einspruchs
– Elektronische Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gerichten
Die ausführliche Kommentierung umfasst alle:
– OWiG-Vorschriften
– im Bußgeldverfahren anwendbaren StPO-Bestimmungen
– für Verkehrsordnungswidrigkeiten wichtigen StVG-Regelungen
Mit und sowie .
Zielgruppe:
Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sowie aller kommunalen Behörden, Städte und Gemeinden, Rechtsanwälte und Steuerberater, Bußgeldrichter und Staatsanwälte