Gesetze des Freistaates Bayern 143. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 15. Mai 2022
Zur Ergänzungslieferung
Die 143. Ergänzungslieferung bringt das Werk auf den Stand vom 15. Juni 2022. Berücksichtigt werden u.a. die durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 24.3.2022 eingetretenen Änderungen des Bayerischen Mediengesetzes (Nr. 510).
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltung, Studierende, Referendarinnen und Referendare.