Gesetze des Freistaates Bayern 146. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 15. Februar 2023
Zur Ergänzungslieferung
Die 146. Ergänzungslieferung der Textsammlung berücksichtigt die gesamte bis zum Stichtag 15. Februar 2023 ergangene Gesetzgebung. Insbesondere wird das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) enthalten sein. Mit diesem Gesetz erhält das gesamte Hochschulrecht des Freistaates Bayern einen neuen rechtlichen Rahmen. Gleichzeitig treten unter anderem das bisherige das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), das Bayerische Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) und die Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) außer Kraft.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltung, Studierende, Referendarinnen und Referendare.