Gesetzliche Vertretung im BGB
Vormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht
Claus-Henrik Horn
Ein neues gesetzliches Vertretungsrecht im BGB
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts findet die größte Reform des gesetzlichen Vertretungsrechts seit Inkrafttreten des BGB statt. 131 Paragrafen werden durch 113 neue Paragrafen ersetzt, weitere grundlegend geändert sowie eine gänzlich neue Notvertretung unter Ehegatten geschaffen. Alle mit Verträgen, Erklärungen und Genehmigungen befassten Anwält:innen, Notar:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen müssen ab dem 1.1.2023 die neuen Regeln anwenden, auch bestellte Vormünder, Betreuende und Pflegende.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor
Das neue Handbuch vermittelt Ihnen genau die notwendigen Kenntnisse und
stellt Punkt für Punkt das neue System der Vertretung von Minderjährigen und Betreuten einschließlich der erforderlichen gerichtlichen Genehmigungen dar
erklärt für alle Bereiche, von Bestellung und Pflichten der Amtsträger bis hin zu deren Aufsicht durch das Gericht, worauf es in der Praxis nun besonders ankommt
erläutert die Besonderheiten der Vergütung und des Auslagenersatzes der Amtsträger
löst typische, auch internationale erbrechtliche Fälle nach neuem Recht
erklärt die Details der Prozessführung bei minderjährigen bzw. betreuten Personen.
Ein Muss für jeden Zivilrechtler, der gestaltet und gerichtliche Verfahren führt.
Das bekannte Autorenteam
aus Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Lehre bürgt für höchste Qualität:
RAin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, FAinFamR u ErbR | RAin Dr. Christa Bienwald | RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR | RiOLG Dr. Thomas Kischkel | PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß | Prof. Dr. Markus Lamberz | Notarin Dr. Karin Raude | Notarin RAin Dr. Sibylle Seiferlein, FAinErbR | Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer