Gesetzsammlung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden
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Rainer Bockstette, Heinrich Bornhofen, Heribert Schmitz
Schon mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung vom 24.10.2018 (BGBl. I S. 1768) war eine Vielzahl von Gesetzen in der GS anzupassen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18.12.2018 (BGBl. I S. 2639) waren nochmals elf in der GS enthaltene Gesetze zu ändern.
Zu weiterem Aktualisierungsbedarf führte das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18.12.2018 (BGBl. I S. 2635).
Von besonders aktueller Bedeutung ist die Apostillenverordnung-EU Nr. 2016/1191, die am 15.8.2016 in Kraft getreten und ab dem 16.2.2019 anwendbar ist. Sie sieht die Befreiung bestimmter Urkunden der Mitgliedstaaten von Legalisation und sonstiger Förmlichkeit bei der Vorlage in einem EU-Mitgliedstaat sowie die Verwendung mehrsprachiger Formulare als Übersetzungshilfe vor.
Zahlreiche weitere in der GS abgedruckte Vorschriften sind auf den neuesten Stand gebracht; das Sachverzeichnis wurde entsprechend aktualisiert.