Gewährleistungsaufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Die hoheitliche Regulierung gesellschaftlicher Selbstregulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Johannes Junker
Die staatliche Aufsicht über den Finanzdienstleistungssektor hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Sichtbar wird dies insbesondere an der Zusammenführung der bisherigen Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Wertpapierhandel und Versicherungswesen zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Auch das Aufsichtskonzept verselbständigt sich zunehmend von der klassischen Gewerbeaufsicht und wird zur sogenannten Gewährleistungsaufsicht innerhalb des Steuerungsmodells der regulierten Selbstregulierung. Diesem entspricht es, daß die Banken und Finanzdienstleister durch Organisations- und Eigenüberwachungspflichten selbst zur Gemeinwohlverwirklichung beitragen.
Die Aufsichtsinstanz macht ergänzende Vorgaben zu den gesetzlichen Regelungen und verlegt sich im übrigen auf eine Kontrolle der Kontrolle. Ein Beispiel hierfür sind die Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte. Diese administrativen Vorgaben an die Institute entfalten sich den Angestellten gegenüber erst arbeitsrechtlich. Regulierte Selbstregulierung zeigt sich aber auch zwischen Aufsichtsinstanz und Anlegern über eine arbeitsteilige Durchsetzung der Verhaltensregeln des WpHG.