Gewerbeordnung 83. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Dezember 2019
Zur Ergänzungslieferung
Die 83. Ergänzungslieferung enthält insbesondere die Kommentierungdes neuen Bewacherrechts in § 34a GewO in der BewacherVder §§ 4, 6a, 11b, 34c, 38, 56 und 71b GewOder Gewerbeanzeigeverordnung unddes neu in die Sammlung aufgenommenen IHK-Gesetzes.
Zielgruppe
Für Gewerbeämter, Richter, Rechtsanwälte, Gewerbebetriebe.