Gewerbeordnung 79. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Juni 2018
Zur Ergänzungslieferung
Die 79. Ergänzungslieferung enthält u.a. die Aktualisierungen
– des Vermittlerrechts in den §§ 6a, 6c, 11a GewO und § 9 VersVermV
– des Sachverständigenrechts in §§ 36, 36a GewO
– des § 13 ArbeSchG, der die Verantwortlichkeit im Arbeitsschutz regelt
– die komplette Überarbeitung des § 35 GewO – Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Zielgruppe
Für Gewerbeämter, Richter, Rechtsanwälte, Gewerbebetriebe.