Grenzen der Beschränkung von Patent- und Markenrechten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nach WTO-Recht
Unter besonderer Betrachtung des Zwangslizenzregimes nach dem TRIPS und der Vereinbarkeit von Plain-packaging-Vorschriften für Tabakwaren mit dem WTO-Recht
Michael Gläsner
Das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz von Patent- und Markenrechten und jenem der Gesundheit der Bevölkerung besteht seit jeher. In wenigen Fällen offenbart es sich so plastisch wie im Falle nationaler und globaler Gesundheitskrisen. Zwar ist die Notwendigkeit des Schutzes von Patent- und Markenrechten im Grundsatz unbestritten, jedoch verteuert Patentschutz auch dringend benötigte Medikamente, und der Einsatz einer Marke kann auch die Attraktivität gesundheitsschädlicher Produkte steigern. In diesem Zusammenhang sind in jüngerer Zeit insbesondere die staatliche Erteilung von Zwangslizenzen auf Patente von Pharmaunternehmen und die Einführung von Plain-packaging-Vorschriften für Tabakwaren auf die politische Agenda getreten. Derartige Beschränkungen von Patent- und Markenrechten durch einen Staat unterliegen neben den Grenzen des nationalen Rechts auch völkerrechtlichen Bindungen. Staaten, die der WTO angehören, haben insbesondere das immaterialgüterrechtsschützende WTO-Recht zu beachten. Die vorliegende Untersuchung ermittelt die Grenzen staatlicher Beschränkungen von Patent- und Markenrechten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, die sich aus dem WTO-Immaterialgüterrecht ergeben.