Grenzüberschreitende Verschmelzungen von deutschen und österreichischen Kapitalgesellschaften
Juliane Stephan
Die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit grenzüberschreitender Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften aus dem EWR steht seit der Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG und der SEVIC-Entscheidung des EuGH fest. Die praktische Durchführbarkeit solcher Strukturmaßnahmen hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie die Rechtsordnungen der beteiligten Mitgliedstaaten auch im nicht harmonisierten Bereich aufeinander abgestimmt sind. Naturgemäß hat die Richtlinie zur internationalen Verschmelzung nur zu den wesentlichen Eckpunkten des Verschmelzungsverfahrens Vorgaben getroffen, so etwa zum Verschmelzungsplan und dessen Bekanntmachung, zum Verschmelzungsbericht des Managements, zur Sachverständigenprüfung und zur Rechtmäßigkeitskontrolle. Es gibt daneben jedoch noch zahlreiche Punkte, die die Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt haben und die deshalb einer besonderen wissenschaftlichen Beleuchtung bedürfen. Dies betrifft etwa den Gläubiger- und Minderheitenschutz sowie die Koordination der nationalen Kapitalerhöhungsvorschriften. Im ersten Hauptteil widmet sich die Autorin der Darstellung des grenzüberschreitenden Verschmelzungsverfahrens von deutschen und österreichischen Kapitalgesellschaften. Sie beschränkt sich dabei nicht auf einen reinen Rechtsvergleich, sondern analysiert das Zusammenspiel des Regelungskonstruktes aus der Richtlinie 2005/56/EG und dem AEUV, dem deutschem UmwG sowie den Vorschriften zum österreichischen internationalen und nationalen Verschmelzungsrecht. Dabei werden europarechtskonforme und praxistaugliche Lösungen entwickelt, die die Vollzugssicherheit des grenzüberschreitenden Verschmelzungsvorgangs gewährleisten. Fragen des europarechtlich nicht harmonisierten Gläubigerschutzes und des Schutzes der Minderheitsgesellschafter und Sonderrechtsinhaber werden in einem gesonderten Hauptteil umfassend dargestellt und kritisch beleuchtet und ebenfalls praxistauglichen Lösungen zugeführt.