Grenzüberschreitender Freiheitsgebrauch im deutschen Bundesstaat.
Grundrechtlicher Schutz gegen Diskriminierungen und Beschränkungen durch die Bundesländer.
Alexander Hössl
Die Untersuchung greift die Frage auf, ob die Grundrechte im grenzüberschreitenden Bereich zwischen den Bundesländern einen Schutz gegen Diskriminierungen und Beschränkungen durch Landesgesetze bieten, wie ihn die Grundfreiheiten des Unionsrechts für den Freiheitsgebrauch über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinweg vermitteln. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundrechte zwar einen solchen Schutz gegen Behinderungen der die Grenzen der Bundesländer überschreitenden Freiheitsbetätigung im binnendeutschen Bereich ermöglichen, dieser in seiner Schlagkraft allerdings hinter dem europarechtlichen Schutzniveau zurückbleibt. Die größten Ähnlichkeiten bestehen im Bereich des Schutzes gegen landesrechtliche Diskriminierungen, sofern Art. 33 Abs. 1 GG zum Tragen kommt. Im Hinblick auf den Schutz gegen landesrechtliche Beschränkungen schiebt die föderale Kompetenzverteilung den insbesondere über Art. 11 Abs. 1 GG mobilisierbaren Integrationsbestrebungen dagegen, anders als im europäischen Kontext, einen deutlichen Riegel vor.