Grundbesitzklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen.
Jacob Schreiber
Share Deals bei Immobiliengesellschaften waren in der letzten Zeit insbesondere im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer Gegenstand von Diskussionen um Steuergerechtigkeit. Internationale Immobilieninvestments unterliegen aber auch Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Diese Gestaltungsmöglichkeiten führen zu einer Aushöhlung der ursprünglichen Prinzipien des internationalen Steuerrechts bei der Aufteilung von Besteuerungsansprüchen bei Veräußerung unbeweglichen Vermögens einerseits und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen andererseits. Die sog. Grundbesitzklauseln sollen die Möglichkeiten der Umgehung dieser Prinzipien unterbinden und zu einer Gleichbehandlung der Veräußerung von unmittelbarem und mittelbarem unbeweglichem Vermögen führen. Am Beispiel von Art. 13 Abs. 4 OECD-MA zeigt diese Arbeit, dass Grundbesitzklauseln zwar rechtspolitisch wünschenswert sind, in ihrer aktuellen Ausgestaltung aber nicht zur Gleichbehandlung der Veräußerung unmittelbaren und mittelbaren unbeweglichen Vermögens führen.