Grundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897
Unter besonderer Berücksichtigung des bayerischen Ausführungsgesetzes und der einschlägigen Vollzugsvorschriften
Georg Meikel
Frontmatter — Vorwort zur ersten Auslage — Vorwort zur zweiten Auslage — Inhaltsübersicht — Abkürzungen — Grundbuchordung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897 — Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften (§§ 1—12) — Zweiter Abschnitt: Eintragungen in das Grundbuch (§§ 13—55) — Dritter Abschnitt: Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief (§§ 56—70) — Vierter Abschnitt: Beschwerde (§§ 71—81) — Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen (§§ 82—102) — Anhang — Alphabetisches Register — Backmatter