Grundlagen und Grenzen der Analogie ›in bonam partem‹ im Strafrecht.
Juan Pablo Montiel
In der Strafrechtswissenschaft herrscht weitgehend Einigkeit über die Zulässigkeit der Analogie ›in bonam partem‹. Dies ändert aber nichts daran, dass grundlegende Fragen noch nicht hinreichend geklärt sind: Wo der Richter zur Strafrechtsfortbildung auf verschiedene Formen der Analogie (Gesetzes-, Institutions- und Rechtsanalogie) zurückgreift, um Straffreistellungsgründe (›in bonam partem‹) zu schaffen, mag das nicht den klassischen Kern des nulla-poena-Grundsatzes berühren – sehr wohl aber denjenigen des allgemeinen Gesetzlichkeitsgrundsatzes. Eine Darstellung der rechtsstaatlichen Wurzel unter einem gemäßigten Neokonstitutionalismus zeigt die Grenzen einer quasi-gesetzgeberischen Tätigkeit des Richters auf, die einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vermeiden. Auch die Anbindung des Gesetzlichkeitsprinzips an strafrechtliche Wurzeln in Gestalt der Strafzwecke liefert Argumente gegen eine unkontrollierte Anerkennung von analogisch gefundenen Regelungen.