Grundrechtsgeltung bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in innerstaatliches Recht.
Beate Rickert
Trotz der äußerst begrüßenswerten Bemühungen des EuGH, einen gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutz zu gewährleisten, der dem in den Mitgliedstaaten garantierten Grundrechtsstandard entspricht, zeigen sich im Hinblick auf einzelne Grundrechtsgewährleistungen nach wie vor Unterschiede zwischen dem gemeinschaftsrechtlichen und dem nationalen Grundrechtsschutzniveau. Gerade im Zusammenhang mit der Bananenmarktordnung und der Diskussion um die Tabaketikettierungsrichtlinie ist die Frage des Konfliktes zwischen europäischem und nationalem Grundrechtsstandard wiederum virulent geworden. Die Autorin zeigt auf, daß die bislang vertretenen Ansätze dem innerstaatlichen Umsetzungsgesetzgeber keine zufriedenstellende Lösung zu bieten vermögen, wenn er sich der Verpflichtung ausgesetzt sieht, europäische Richtlinienvorgaben, die zwar dem gemeinschaftsrechtlichen, nicht aber dem nationalen Grundrechtsstandard genügen, in innerstaatliches Recht zu transformieren und damit eventuell innerstaatlich grundrechtswidriges Recht zu setzen. Unter Heranziehung der im Internationalen Privatrecht zum ordre public entwickelten Grundsätze entwickelt die Verfasserin daher Kriterien, anhand derer der nationale Umsetzungsgesetzgeber den Konflikt im Einzelfall einer Lösung zuführen kann.