Grundrechtsschutz in der Europäischen Strafkooperation
Die Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für den Europäischen Haftbefehl
Joachim Rung
Die EU-Mitgliedstaaten sind zur Gewährleistung von Sicherheit auf grenzüberschreitende Kooperation angewiesen. Eines der zentralen Instrumente der Europäischen Strafkooperation stellt nach wie vor der Europäische Haftbefehl dar, der das Konfliktpotenzial dieser Instrumente markant zum Ausdruck bringt: Während er sein Ziel eines schnelleren und effektiveren Systems der Auslieferung bzw. der Übergabe erreicht und damit zur Kriminalitätsbekämpfung in der Union beigetragen hat, erweist sich dieses beschleunigte Verfahren zugleich in hohem Maße als grundrechtssensibel. Vor diesem Hintergrund untersucht Joachim Rung die Regelungen des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl mit Blick auf die Unionsgrundrechte der Charta und formuliert Leitlinien für die Auflösung etwaiger Konflikte; dabei reicht die Untersuchung insbesondere vom Recht auf Freiheit über die Justiz- und Verfahrensgrundrechte bis hin zur Frage eines allgemeinen Grundrechtsvorbehalts. Die Arbeit wurde mit dem Carl-Gareis-Preis 2018 der Universität Bayreuth ausgezeichnet.