Grundsätze für ein europäisches außervertragliches Umwelthaftungsrecht
Entwickelt am Beispiel des Ölhaftungsübereinkommens, des Pariser Atomhaftungsübereinkommens und des HNS-Übereinkommens
Nils Marchthaler
Die Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet der Europäischen Union schreitet immer weiter voran. Die Quellen, aus denen sich europäisches Recht entwickeln lässt, sind vielfältig. Im Rahmen dieser Untersuchung wird versucht, Grundsätze für ein privatrechtliches außervertragliches Umwelthaftungsrecht aus internationalen Konventionen heraus zu entwickeln. Diese enthalten einen Schatz gemeinsamer europäischer Erfahrungen mit dem Haftungsrecht, der nicht ungenutzt bleiben sollte. Die genannten Übereinkommen werden zunächst einer genauen Analyse unterzogen, bevor anhand einer konventionsübergreifenden Interpretation gleichsam ein «eiserner Bestand» von Regeln für ein mögliches europäisches Umwelthaftungsrecht herausgearbeitet wird.