Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Handbuch
Andreas Serwe
Im Oktober 2000 trat in Nordrhein-Westfalen das zunächst bis 2005 befristete Gütestellen- und Schlichtungsgesetz in Kraft. Danach ist die Erhebung von zivilrechtlichen Klagen in bestimmten Fällen erst nach Durchführung eines Schlichtungsversuchs vor einem Schiedsamt oder weiteren Gütestellen zulässig. Streitparteien haben so die Chance, zu einer selbstbestimmten und zukunftsorientierten Konfliktlösung zu finden.
Dieses neue Handbuch bietet – auf der Grundlage der ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz – professionellen Rat für alle, die mit dem neuen Gütestellen- und Schlichtungsgesetz arbeiten oder danach ihre Streitigkeiten schlichten wollen. Der gut verständliche Band
• erklärt die Bedeutung der obligatorischen Streitschlichtung
• erläutert, wo und vom wem die Schlichtung vorgenommen werden kann
• behandelt das Verfahren und zu beachtende Formalitäten
• informiert über die Kosten
• berücksichtigt Änderungen durch Einführung des Euro
• verarbeitet erste Erfahrungen mit dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz.
Aufnahme der Tätigkeit
• Bestellung als Schiedsperson
• Anerkennung als Gütestelle
Durchführung des Verfahrens
• Allgemeines
• Antragstellung
• Zuständigkeit
• Ausschlussgründe und Ablehnung der Schlichtungstätigkeit
• Entscheidung über die Ablehnung der Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung
• Vorbereitung der Schlichtungsverhandlung
• Durchführung der Schlichtungsverhandlung
• Abschluss des Verfahrens
Anhang mit dem Text des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes sowie des Schiedsamtsgesetzes NRW.
Für Schlichtungspersonen, Rechtsanwälte und Notare, Unternehmen und Verbände sowie die Streitparteien selbst.