Haftung des Betriebsratsmitgliedes?
Folgen pflichtwidriger Ausübung der Interessenvertretung
Thomas Mathy
Die Frage nach der Schadenersatzpflicht des seine Tätigkeit pflichtwidrig ausübenden Betriebsratsmitgliedes ist eine solche nach Bedeutung und Reichweite des § 115 Abs. 2 ArbVG. Die Bejahung oder Verneinung der Schadenersatzpflicht setzt aber auch voraus, sich Klarheit über den Inhalt der Pflichten des Betriebsratsmitgliedes zu verschaffen. Beide Themenbereiche werden im Buch umfassend dargestellt.