Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität.
Alexander Dirigo
Alexander Dirigo behandelt im Schwerpunkt den ersatzfähigen Schaden, die Anforderungen an die Kausalität und den Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Haftung wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität. Untersucht wird, ob die im Jahr 2002 eingeführten §§ 37b, 37c WpHG sowie die Rechtsprechung des BGH zur Haftung aus § 826 BGB überzeugende Lösungen bieten. Bei der Untersuchung helfen unter anderem Vergleiche mit der börsengesetzlichen Prospekthaftung sowie mit der Sekundärmarkthaftung in den USA.
Nach Ansicht des Autors ist bei den §§ 37b, 37c WpHG nur der Kursdifferenzschaden ersatzfähig, die haftungsbegründende Kausalität ist dagegen großzügiger zu handhaben. Insoweit lassen sich schon de lege lata sachgerechte Ergebnisse erzielen, jedoch sind Klarstellungen durch den Gesetzgeber zu empfehlen. Verbesserungsbedarf besteht bei der komplizierten Regelung der Anspruchsberechtigung. Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung aus § 826 BGB, die strenge Anforderungen an die haftungsbegründende Kausalität stellt, jedoch den Schaden großzügig bemisst, verdient im Wesentlichen Zustimmung.