Haftung für fehlerhafte Informationen gegenüber Nichtvertragspartnern
Niels Höra
Das Problem der Haftung für fehlerhafte Informationen gegenüber Nichtvertragspartnern wird seit langem kontrovers diskutiert. Mit der Schuldrechtsreform und ihren § 311 Abs. 2 und 3 BGB haben sich nun neue Rahmenbedingungen ergeben. Demgemäß hat sich der Autor zum Ziel gesetzt zu untersuchen, inwieweit die neuen Tatbestände eine brauchbare Grundlage für die Haftung bieten und welche Unterschiede sich insoweit zum vorherigen Rechtszustand ergeben.