Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz bei multifaktorieller Verursachung
Carsten Pospich
Das Haftungsregime des Zivilrechts kann auch dem Umweltschutz dienen. Es ergeben sich jedoch besondere juristische Herausforderungen, da Umweltschäden zunehmend durch ein Zusammenwirken verschiedener Faktoren verursacht werden. Relevanz erlangt aufgrund der Vielzahl von Umwelteinwirkungen und Verbindungsmöglichkeiten schädlicher Stoffe die Frage der Kausalität. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist daher der Untersuchung diverser Kausalitätsbestimmungen einschließlich Vermutungsregelungen und der Erarbeitung von Vorschlägen zur Lösung der Kausalitätsfrage bei den unterschiedlichsten Formen des Zusammentreffens von Schadstoffen gewidmet. Eine weitere juristische Schwierigkeit besteht in der Bestimmung des Verantwortungsumfangs bei Umweltschäden infolge eines Zusammenwirkens verschiedener Stoffe. Im Rahmen eines weiteren Schwerpunktes werden hierzu entsprechende Vorschläge zur Abgrenzung des Umfangs erarbeitet, wieweit diejenigen haften, welche schädigende Stoffe freigesetzt haben.