Haftungsbeschränkung im Bürgerlichen Recht
Philipp S. Fischinger
Ein funktionierendes Haftungssystem ist nicht nur für einen „gerechten“ Ausgleich der Interessen von Schuldner und Gläubiger essentiell, sondern ist auch Ausfluss volkswirtschaftlicher und allgemein gesellschaftspolitischer Erfordernisse. Das verlangt einerseits nach Haftungsnormen, die einen effektiven Schutz (potentieller) Geschädigter gewährleisten, andererseits aber auch nach Instrumenten, die diese Haftung sachgemäß begrenzen. Die vorliegende Arbeit sucht – aus dem Blickwinkel der Haftungsbeschränkung – nach der ideal austarierten „goldenen Mitte“ zwischen zu viel und zu wenig Haftung. Zu diesem Zweck unterzieht Philipp S. Fischinger verschiedene Haftungsbeschränkungsinstrumente (wie z.B. Haftungshöchstsummen, die Beschränkung der Erben- und der Arbeitnehmerhaftung oder die Restschuldbefreiung) einer kritischen Würdigung und ordnet sie unter Einbeziehung ihrer historischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Hintergründe in den juristischen Gesamtrahmen ein.