Haftungsrecht beim Einsatz hoch- und vollautomatisierter sowie vollautonomer Fahrzeuge
Smartphones auf Rädern – Ist ein Paradigmenwechsel im Straßenverkehrsrecht überflüssig oder längst überfällig?
Melanie Preuß
„Hände hoch und freie Fahrt“ – so lautet das Motto der Zukunft. Unser Alltag wird merklich durch die künstliche Intelligenz und Mensch-Maschine-Interaktion beeinflusst, insbesondere beim Autofahren im Straßenverkehr. Dabei hat der Übergang vom konventionellen zum selbstfahrenden Fahrzeug längst stattgefunden. Doch wirft der Einsatz hoch- und vollautomatisierter sowie vollautonomer Fahrzeuge neue Fragen im Straßenverkehrsrecht auf. Ist das Straßenverkehrsrecht dieser rasanten technischen Entwicklung von Fahrzeugen mit hoch- und vollautomatisierten sowie vollautonomen Fahrfunktionen gewappnet oder hinkt es der Fahrzeugtechnik hinterher? Die Abhandlung beleuchtet daher die sich nicht nur Fahrern, Haltern und Herstellern von teil- und vollautonomen Fahrzeugen, sondern auch Versicherern, Cyberangreifern und sonstigen Dritten stellende Frage, ob und wann selbstfahrende Fahrzeuge im Straßenverkehr zugelassen und genutzt werden dürfen und ob und inwiefern das bisherige Haftungssystem unter Berücksichtigung der Fahrzeugrisiken adäquate Lösungen bereithält und überarbeitet werden sollte. Daneben werden Vorschläge zur Anpassung des Straßenverkehrs-, Fahrausbildungs- und Personenbeförderungsrecht unterbreitet, insbesondere vor dem Hintergrund der erkennbaren neuen Geschäftsfelder selbstfahrender Fahrzeuge im öffentlichen Personen- und Nahverkehr.