Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland.
1. Bd.
Joseph Listl, Dietrich Pirson
Das erstmals in den Jahren 1974/1975 von den Staatsrechtslehrern Ernst Friesenhahn und Ulrich Scheuner in Verbindung mit Joseph Listl herausgegebene zweibändige Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland hat binnen kurzer Zeit in der Fachwelt allseits ein hohes und unverwechselbares Ansehen gewonnen. Das Werk, das sowohl die Wissenschaft als auch die Rechtspraxis erkennbar beeinflußt hat, war seit langer Zeit vergriffen und liegt nunmehr komplett in der zweiten, grundlegend neubearbeiteten Auflage vor.
Während der vergangenen 20 Jahre hat sich das Staatskirchenrecht in der Bundesrepublik Deutschland in Gesetzgebung und Rechtsprechung in vieler Hinsicht weiterentwickelt. Die grundlegend neubearbeitete, von Joseph Listl und Dietrich Pirson besorgte zweite Auflage berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen und neuen Entwicklungen. Die Wiedervereinigung Deutschlands und die Wiedererrichtung einer staatskirchenrechtlichen Ordnung in den neuen Bundesländern stellen auch das Staatskirchenrecht vor neue Aufgaben. Die der ersten Auflage zugrundeliegende bewährte Konzeption wurde für die Bearbeitung der gesamten Materie im wesentlichen beibehalten. Neben wenigen einleitenden Beiträgen, welche die systematische Komponente des Staatskirchenrechts herausstellen und in einen größeren historischen und rechtstheoretischen Zusammenhang einzuordnen suchen, steht eine Fülle von Beiträgen zu einzelnen typischen Institutionen des deutschen Staatskirchenrechts.
Die Zahl der Beiträge wurde gegenüber der ersten Auflage erheblich vermehrt. Sie beträgt nunmehr 74. Wiederum ist es gelungen, zahlreiche angesehene Rechtslehrer und erfahrene Fachleute aus der staatlichen und kirchlichen Verwaltungspraxis als Mitarbeiter am Handbuch zu gewinnen.
Der abschließende zweite Band des Handbuchs enthält in der Tradition der ersten Auflage ein ausführliches Sachwortregister sämtlicher in beiden Bänden behandelten Rechtsmaterien.