Handbuch zum deutschen Pfandbriefrecht
Tobias Koppmann
Mit dem Inkrafttreten des Pfandbriefgesetzes vom 22. Mai 2005 wurde für die bis dahin dem HBG, ÖPG und SchBkG unterfallenden Kreditinstitute eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen. Pfandbriefbanken sind Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Ziel des KWG ist es, den Bankkunden zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Kreditapparates zu erhalten. Mit diesem Handbuch wird dem Praktiker eine umfassende Darstellung zum deutschen Pfandbriefrecht an die Hand gegeben.