Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften (E-Book)
Empfehlungen des Bundesministeriums des Innern zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach § 42 Abs. 3 und § 69 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden pro Jahr nahezu 200 Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung erarbeitet davon in jedem Jahr allein rund 100 Vorlagen und erlässt zusätzlich ungefähr 200 Rechtsverordnungen. Das bedeutet, dass die Bundesministerien regelmäßig rund 300 Regelungsvorhaben im Jahr erarbeiten, abstimmen und beschließen müssen.
Bei der Vorbereitung der Vorlagen für Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sind eine Vielzahl an Vorschriften und Rahmenbedingungen zu beachten, u.a. aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Darüber hinaus z.B. sind die Vereinbarkeit der Inhalte eines Gesetzesentwurfs mit dem bestehenden Recht sowie Fragen der Rechtsförmlichkeit zu prüfen. Um dem Anspruch an gute Rechtsetzung Rechnung tragen zu können, ist das Wissen um Inhalte und Abläufe des Gesetzgebungsprozesses im vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahren unabdingbare Voraussetzung.
Diese Handbuch – herausgegeben vom für die Grundsätze besserer Rechtsetzung innerhalb der Bundesregierung zuständigen Bundesministerium des Innern – fasst die Empfehlungen und Grundsätze, die im Zuge der Rechtsetzungsvorhaben zu beachten, zusammen und leistet damit eine Beitrag zu besserer Rechtsetzung. Die zum Teil komplizierten Vorgänge werden auch auf der Grundlage von Schaubildern erläutert; zudem sind Auszüge aus einschlägigen Rechtsvorschriften sowie konkrete Gestaltungshinweise enthalten.
Das Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften bietet all jenen eine Hilfestellung, die vor der Aufgabe stehen, ein Rechtsetzungsvorhaben zu erarbeiten –von der ersten Gedankenskizze bis hin zum Referentenentwurf, aus dem schließlich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung entsteht, der in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann. Es ermöglicht zudem denjenigen Einblicke in die vorparlamentarische und parlamentarische Arbeit, die sich mit Prozessen der Rechtsetzung auseinandersetzen möchten.