Handlung und Zurechnung.
Stephan Ast
Die Handlung ist Ergebnis, nicht Gegenstand der Zurechnung. Sie kommt durch eine Beobachtung zustande, die einer Person aus bestimmten Gründen eine Veränderung oder deren Ausbleiben zurechnet. Dieses Konzept ist dem Verständnis der Handlung als willkürlicher Körperbewegung oder (gesteuertem) Kausalprozess entgegengesetzt. Weder Kausalität noch Finalität (Absicht) sind unabdingbar, um die Zurechnung und somit eine Handlung zu begründen. An die Stelle jener Voraussetzungen tritt das allgemeinere Erfordernis des Kontingenz- und Sinnbezugs auf die Person des Handelnden. Das Zurechnungskonzept kann daher sowohl das Vorsatzerfordernis als auch die normative, »objektive« Begründung der Zurechnung in den Handlungsbegriff integrieren. Fahrlässigkeit und Unterlassung werden als Handlungen verständlich. Die Arbeit fordert dazu auf, die gesamte Tatbestands- und Straftatlehre als Teile der Handlungslehre zu verstehen.