Hassrede im Internet.
Grundrechtsvergleich und regulatorische Konsequenzen.
Christian Mensching
Volksverhetzende Äußerungen und andere Formen der Hassrede sind im Internet weit verbreitet. Die Möglichkeiten einzelner Staaten, gegen solche Äußerungen effektiv vorzugehen, sind wegen des grenzüberschreitenden Charakters des Internets stark eingeschränkt. Insbesondere die völkerrechtliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wird dadurch erschwert, dass in den Vereinigten Staaten die Hassrede in weitem Umfang unter dem Schutz des First Amendment steht.
Die Arbeit stellt im Rechtsvergleich den allenfalls eng begrenzten Schutz entsprechender Äußerungen durch Art. 10 EMRK als gemeineuropäischem Grundrechtsstandard dem weitreichenden Schutz gegenüber, den das First Amendment der Hassrede gewährt. Hieran schließen sich eine Analyse des völkerrechtlichen Status der Hassrede und der Ursachen der transatlantischen Divergenz an. Auf dieser Basis erörtert der Autor den aufgrund der Grundrechtsdivergenzen eng begrenzten Spielraum, der für eine transatlantische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Hassrede verbleibt.