„Herrschaft des Gesetzes, nicht des Menschen“
Zur Ideengeschichte eines staatsphilosophischen Topos
Klaus Thomalla
Juristische Analysen zum Rechtsstaatsbegriff spiegeln nicht selten eine gewisse Skepsis wider, wenn das Ziel darin besteht, eine ausgedehnte Ideengeschichte zu präsentieren. Entgegen dieser Auffassung zeigt Klaus Thomalla anhand von ausgewählten Denkern, dass die moderne Rechtsstaatsidee ihre Grundlage in weitverzweigten Wurzeln älterer philosophischer und politischer Gedanken hat, die bis in die Antike reichen und mit dem Topos von der Herrschaft des Gesetzes umschrieben werden können. Hierbei untersucht er den Topos, indem er zum einen das objektive Gesetz (ratio) im Sinne eines Gegensatzes zum menschlichen Willen (voluntas) versteht und zum anderen zwischen einem absoluten und einem relativen Verständnis des Topos differenziert: Nach Ersterem bezieht sich der Topos auf die Tugend, die sich am Gemeinwohl orientiert; nach Letzterem richtet er sich auf die Verfassung, die vorschreibt, dass Gesetze als allgemeine Regeln herrschen sollen.
Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2018 des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ausgezeichnet.
„Klaus Thomallas verdienstvolle Studie über den Topos von der ‚Herrschaft des Gesetzes, nicht des Menschen‘ bietet […] eine Fülle an Material, die eine gravierende Lücke in der Forschungslandschaft schließt […]. Die Rechtsphilosophie wird darauf […] in Zukunft aufbauen können und müssen, wenn sie sich des Themas annimmt.“
Markus Rothaar in Zeitschrift für Rechtsphilosophie, Neue Folge 5 (2021), S. 195-198