Hochspannunsmast-Entschädigung 2022
Sachverständigengutachten einschließlich ertrags- und umsatzsteuerlicher Behandlung von Leitungsbauentschädigungen
Heinz-Peter Dr. Jennissen, Sirkka Dr.Schukat, Nico Wolbring
Bereits vor über 40 Jahren hatten die großen Stromkonzerne und die beiden Landwirtschaftsverbände in NRW Regelungen zur Entschädigung von Hochspannungsmasten (ab 110 kV) getroffen. Auf Drängen der Berufsverbände wurde 2010 ein Gutachten durch die Sachverständigen Dr. Heinz Peter Jennissen und Nico Wolbring erstellt (1. Auflage „Hochspannungsmast-Entschädigung“).
Mit dem Bau neuer Übertragungsnetze wurden Forderungen nach einer Aktualisierung der Entschädigungsregelungen und einer Erweiterung der Berechnungen auf Grünland erhoben. Die geänderten Preis- und Kostenrelationen in Verbindung mit dem Wunsch einer Anpassung der Entschädigungsberechnungen an höhere Roherträge für Ackerland erforderten die Aktualisierung der Berechnungen und das Einbeziehen von Grünlandstandorten. Auch die Berechnung der Kosten für die Pflege von Maststandorten bekam durch geänderte Auflagen (kein Kulturland, Schadnagerproblematik) eine größere Bedeutung, die in den Neuberechnungen berücksichtigt wurden. Der Kapitalisator wurde an das Zinsniveau angepasst (2. Auflage „Hochspannungsmast-Entschädigung“ 2017).
In der 3. Auflage 2023 nehmen die Autoren die Veränderungen der Produktpreise und vor allem Produktionskosten sowie Entwicklungen hinsichtlich der Produktionseffizienz, zum Beispiel durch den kontinuierlichen technischen Fortschritt in der Landwirtschaft, zum Anlass, die Entschädigungssätze für Hochspannungsmasten aus den Berechnungen auf ihre Aktualität zu überprüfen und neue Entschädigungstabellen zu erstellen. Neben den bekannten Berechnungen für Ackerland und Grünland sind der 3. Auflage Gutachtenauszüge und Berechnungsbeispiele aus dem Gemüsebau beigefügt. Darüber hinaus wird die Entschädigung spezieller Fundamentformen (z.B. Plattenfundamente) erläutert.
In einem Sonderkapitel erläutert die Steuerberaterin Frau Brigitte Barkhaus, wie Leitungsbauent-schädigungen ertrags- und umsatzsteuerlich behandelt werden. Eine Beispielrechnung verdeutlicht anschaulich: Was bleibt „nach Steuern“ übrig?