Holdinggesellschaften in Japan
Entwicklung, Verbot, Wiederzulassung und aktueller Rechtsrahmen
Ursula S Eisele
Die Bildung von Holdinggesellschaften ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Instrument der Umstrukturierung japanischer Gesellschaften geworden. Den rechtlichen Rahmen hierfür bilden tiefgreifende Reformen des Antimonopol- und Gesellschaftsrechts, mit denen der Gesetzgeber den Unternehmen angesichts der anhaltenden Krise der japanischen Wirtschaft den Aufbau effizienterer Führungsstrukturen ermöglichen wollte. Hierzu zählen insbesondere die Aufhebung des Verbots von Holdinggesellschaften im Jahre 1997 sowie die neu eingeführten gesellschaftsrechtlichen Instrumenten des Aktientauschs und der Aktienübertragung im Jahre 1999. Ursula Shibumi Eisele untersucht diese Reformen in ihrer rechtlichen Ausgestaltung und wirtschaftlichen Bedeutung. Daneben befasst die Autorin sich ausführlich mit der Entwicklung und rechtlichen Organisation japanischer Unternehmensgruppen, welche vor dem Zweiten Weltkrieg als sog. zaibatsu fast alle Bereiche der japanischen Wirtschaft beherrschten und noch Mitte der 90er Jahre als sog. keiretsu das Rückgrat der japanischen Wirtschaft und den wichtigsten Faktor für deren Erfolg darstellten. Denn das Recht der Holdinggesellschaften ist in Japan nur vor dem Hintergrund ihrer historischen Entwicklung zu verstehen.