Individualrechtliche Konsequenzen betriebsverfassungsrechtlicher Fehler
Frauke Gimpel
Die Arbeit beschreibt die Konsequenzen von fehlerhafter und fehlender Betriebsratsbeteiligung aus Sicht des Arbeitnehmers. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ordnet nur an einer Stelle ausdrücklich Konsequenzen an: bei der Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 I 3 BetrVG. In allen anderen Fällen schweigt das Gesetz. Was bedeutet es für den Arbeitnehmer, wenn die Beteiligung bei der Versetzung, der Einstellung, etc. nicht korrekt war? Hat er Rechte? Oder werden sie ihm entzogen? Die Autorin stellt zunächst die bisher in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten zu den Individualfolgen dar und entwickelt sodann ihre eigenen Auffassungen. Dabei wendet sie durchgehend die juristische Methodenlehre an. Anschließend ordnet sie die Rechtsfolgen in ein nahezu vollständiges Schema ein.