Informationspflichten der Geschäftsführung bei Strukturmaßnahmen in Kapitalgesellschaften.
Johannes Schmiegel
Die Arbeit setzt sich vor dem Hintergrund neuester Rechtsentwicklungen mit den Informationspflichten auseinander, die seitens der Geschäftsführung im Fall von solchen Maßnahmen bestehen, die nach dem sog. Holzmüller-Urteil des Bundesgerichtshofs der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen. Ausgangspunkt für die Untersuchung ist die Rechtslage in der Aktiengesellschaft. An ihrem Beispiel werden zunächst der dogmatische Ursprung und der Anwendungsbereich der „Holzmüller-Doktrin“ untersucht. Sodann erfolgt vor dem Hintergrund der aus dem AktG und dem UmwG stammenden Wertungen die Entwicklung eines Konzepts von Informationspflichten gegenüber der Hauptversammlung, wobei insbesondere die durch das ARUG eingeführten Neuerungen berücksichtigt werden. In den anschließenden Kapiteln wird der Frage nachgegangen, inwieweit die „Holzmüller-Doktrin“ auf die SE, die KGaA und die GmbH übertragbar ist und welche Informationspflichten dadurch angesichts der verschiedenen Gesellschaftsstrukturen ausgelöst werden. Dabei bestehen insbesondere bei der GmbH gewichtige Unterschiede zur Rechtslage in der AG.