Informationsrechte im Organhaftungsprozess.
Der Auskunftsanspruch des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
Vera Josefin Richter
Der VW-Dieselskandal hat das Thema Vorstandshaftung in den Vordergrund der gesellschaftlichen Debatte gerückt. Noch vor Kurzem als Vorbilder gefeierte Vorstandsmitglieder sehen sich heute teilweise existenzbedrohenden Haftungsrisiken ausgesetzt.
Das Aktiengesetz bürdet auch bereits ausgeschiedenen Vorständen, die sie sich gegen den Vorwurf eines Pflichtverstoßes zur Wehr setzen, verschärfte Beweispflichten auf. Ohne Rückgriff auf Unterlagen über ihre bisherige Tätigkeit geraten ausgeschiedene Vorstände in Beweisnot. Dies birgt auch Risiken für die Gesellschaft. In bisher einmaliger Weise stellt die Arbeit die nach Gesetz und Rechtsprechung bestehenden Informationsrechte ausgeschiedener Vorstandsmitglieder detailliert und umfassend dar und liefert so wesentliche Erkenntnisse für die Rechtspraxis. Hieran knüpft ein Gesetzesvorschlag zu einem »Recht auf Unternehmensinformationen« an, das eine ausgewogene Informationslage schafft und so »Waffengleichheit« im Organhaftungsprozess herstellt.
Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2019 der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg e.V. ausgezeichnet.