Insolvenzbezogene Pflichten von Unternehmensleitung und Beratern nach der sog. Restrukturierungsrichtlinie RL (EU) 2019-1023 und dem StaRUG.
Helge Krüger
Für die Leiter von Unternehmen und ihre Berater ist es gerade im vorinsolvenzlichen Bereich wichtig, den Umfang der Unternehmensleiterpflichten zu kennen sowie den Zeitpunkt, zu welchem sich die Pflichten ändern. Die sog. Restrukturierungsrichtlinie enthält in Art. 19 Vorschriften zu den Pflichten der Unternehmensleitung bei einer wahrscheinlichen Insolvenz. Diese Monographie untersucht, inwieweit sich in Folge der Umsetzung von Art. 19 RRiL die Pflichten der Unternehmensleiter im vorinsolvenzlichen Bereich verändern und ob die bestehenden Vorschriften ausreichend sind für die Umsetzung. Die Umsetzung von Art. 19 RRiL betrifft dabei das neu zu beurteilende Verhältnis der Dispositionsfreiheit der Gesellschafter in der Krise zu dem Umfang der Berücksichtigung von Gläubigerinteressen. Fragen, wie die Fortführung eines Unternehmens in der Krise, die Vornahme risikobehafteter Geschäfte und die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages können daher nur noch unter Berücksichtigung von Art. 19 der Restrukturierungsrichtlinie beantwortet werden.