Insolvenzrechtliche Gläubigerautonomie im Gläubigerausschuss.
Carl-Friedrich Thoma
Gläubigerautonomie gilt als Prinzip des Insolvenzrechts. Sie wird aber nicht grundlos immer wieder als bloße Floskel bezeichnet. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung und der Leistungsfähigkeit von Gläubigerautonomie. Es wird gezeigt, dass die dahinter ruhende Kraft tatsächlich deutlich schwächer ist, als man es bei einem »Prinzip« vermuten würde. In einer historischen und rechtsvergleichenden Umschau wird der Bedeutung von Gläubigerautonomie auf den Grund gegangen. Das Ergebnis stützt die Bestrebungen zur privat-, nicht aber gläubigerautonomen, vorinsolvenzlichen Krisenbewältigung. Gleichzeitig behandelt die Arbeit den Gläubigerausschuss als spezialisiertes und effizientes Organ des Insolvenzverfahrens, in dem Gläubigerautonomie ein Höchstmaß an positiver Wirkung auf das Verfahren entwickeln kann. Neben der ökonomischen Bedeutung des Ausschusses liegt der Schwerpunkt der Arbeit hier auf seiner Zusammensetzung, der Haftung seiner Mitglieder und seinem Entwicklungspotenzial.