Insolvenzschutz für Betriebsrenten und Unionsrecht
Lars Tangemann
Die Arbeit befasst sich aus arbeitsrechtlicher Sicht mit der Frage, welche Anforderungen das Unionsrecht an den Insolvenzschutz für Betriebsrenten stellt und ob das nationale Umsetzungsrecht der Bundesrepublik Deutschland diesen Anforderungen gerecht wird. Dabei werden zahlreiche Umsetzungsdefizite identifiziert und die Folgen dieser Defizite ausgewertet. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Ermittlung des vom Unionsrecht geforderten Schutzniveaus für den Insolvenzschutz von Betriebsrenten. Außerdem widmet sich die Arbeit relevanten Umsetzungsmängeln im Bereich der Pensionskassenabsicherung, der Unverfallbarkeitsfristen, der ungeregelten Entgeltumwandlung und des Absicherungsausschlusses für besonders hohe Betriebsrentenzusagen.