Insolvenzsicherung für die Sozialversicherung
Die Verrechnung gemäß §§ 13a und 13d IESG. Dienstnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Beiträge gemäß dem BMSVG.
Johannes Derntl
Beiträge zur Sozialversicherung der unselbständig Erwerbstätigen sind in der
Regel von den Dienstgebern zu entrichten. Deren Insolvenz führt auf Seiten der
beitragseinhebenden Krankenversicherungsträger zu einem Forderungsausfall,
der bei der Finanzierung der zu erbringenden Leistungen fehlt.
In Anknüpfung an die Entgeltsicherung der Arbeitnehmer für den Fall der
Insolvenz des Arbeitgebers erhält die Sozialversicherung einen teilweisen Ersatz
ihrer ausstehenden Forderungen, und zwar für die
– Dienstnehmerbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung und für die
– Beiträge gemäß dem BMSVG, die vom Dienstgeber zu tragen sind.
Die relevanten gesetzlichen Regelungen geben bei weitem nicht auf alle auftretenden
Problemstellungen konkrete Antworten. Hier setzt die Monografie an,
sie bietet in systematischer Abfolge einen Überblick betreffend diesen komplexen
Bereich unserer Rechtsordnung und stellt dabei Lösungsmöglichkeiten für
bisher ungeklärte Aspekte vor.