Institutionen unter Druck
Europarechtliche Überformung des Staatskirchenrechts?
Arnd Uhle, Judith Wolf
Die mit Art. 17 AEUV verbundene Absicht, die Achtung des mitgliedstaatlich gewährleisteten Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Europäischen Union effektiv zu sichern, hat in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bislang keinen substanziellen Niederschlag gefunden. Vielmehr findet ihr zufolge das Unionsrecht auf religiös geprägte Sachverhalte grundsätzlich reguläre Anwendung, ohne dass hierbei kirchliche oder religiöse Belange eine vorrangige Berücksichtigung erfahren würden.
Im Hintergrund dieser Rechtsprechung steht das auf prinzipieller Ebene angesiedelte Problem, dass das Unionsrecht als ein vorwiegend wirtschaftlich ausgerichtetes Recht auf historisch-kulturell gewachsene Rechtsbestände der Mitgliedstaaten trifft. Damit stoßen hier zwei Rechtsmaterien aufeinander, die einer jeweils eigenen Sachlogik folgen: der Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes als Instrument der Integration hier, dem Schutz des individuellen und korporierten religiösen Bekenntnisses dort. Hierbei ist das Recht der Europäischen Union im Ansatz funktionell ausgerichtet, während das Staatskirchenrecht im Grundsatz institutionell geprägt ist, spricht es doch die Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht nur in ihrer grundrechtlichen Freiheitsberechtigung, sondern auch und gerade als Institutionen an.
Dieser Umstand bildete den Anlass, die 55. „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche“ der Funktionalität des Europarechts und der Institutionalität des Staatskirchenrechts zu widmen. Der grundsatzbezogene erste Teil der Tagung handelte zum Auftakt von den Perspektiven des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die in ihrer Judikatur nicht nur divergierenden Europäisierungslogiken folgen, sondern in der Folge auch in unterschiedlichem Ausmaß bereit und in der Lage sind, auf nationale staatskirchenrechtliche Prägungen Rücksicht zu nehmen. Hieran schloss sich als zweiter Teil eine Exemplifizierung der Thematik auf den Feldern der Bekleidungsvorschriften und des kirchlichen Arbeitsrechts an. Der dritte Teil schließlich weitete den Blick in doppelter Hinsicht: in rechtsvergleichender Hinsicht durch die Erörterung der Frage, ob auch in anderen Staaten Europas ähnliche Konflikte zwischen Unionsrecht und nationalem Staatskirchenrecht bestehen wie in Deutschland, in interdisziplinärer Hinsicht durch die Eröffnung einer soziologischen Perspektive auf die Funktionslogik der europäischen Einigung auf der einen Seite und die mitgliedstaatliche Sicherung bewährter Institutionen auf der anderen Seite.
Mit Beiträgen von
Frank Schorkopf
Angelika Nußberger
Matthias Jestaedt
Stefan Greiner
Hans Michael Heinig
Clemens Albrecht