Internationale Untersuchungskommissionen.
Eine völkerrechtliche Studie zu Verfahrensrecht und Verfahrenspraxis des Fact-Finding.
Manuel Brunner
Gegenstand der Arbeit sind internationale Untersuchungskommissionen. Seit den 1990er Jahren haben die Vereinten Nationen vermehrt solche Kommissionen eingesetzt, um in Situationen Tatsachen zu ermitteln und rechtliche Bewertungen anzustellen, in denen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu besorgen waren. Das Konzept der internationalen Untersuchungskommission ist allerdings viel älter. Ein völkerrechtlicher Rahmen wurde solchen Kommissionen im Bereich der zwischenstaatlichen Streitbeilegung erstmals auf der ersten Friedenskonferenz in Den Haag im Jahr 1899 gegeben. Allen Ausprägungen internationaler Untersuchungskommissionen ist es gemein, dass sie Tatsachen in objektiver, unabhängiger und unparteiischer Weise ermitteln sollen. In der Arbeit werden daher vor allem das anwendbare Verfahrensrecht und die Verfahrenspraxis internationaler Untersuchungskommissionen betrachtet und analysiert. In die Betrachtung und die Analyse werden dabei einerseits Kommissionen einbezogen, die auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung errichtet wurden, andererseits Kommissionen im Kontext Internationaler Organisationen, namentlich des Völkerbundes und der Vereinten Nationen.