„Jederzeit widerruflich“
Die Reichskulturkammer und die Sondergenehmigungen in Theater und Film des NS-Staates 1933–1945
Bärbel Schrader
„Jederzeit widerruflich“ – so hieß es ab 1935 in jenen Schreiben der Reichskulturkammer, mit denen Künstler jüdischer Herkunft und andere Verfolgte eine Sondergenehmigung erhielten, die sie von den Berufsverboten vorerst ausnahm. Die zum Goebbels-Ministerium gehörende Reichskulturkammer suchte auf diese Weise zu verschleiern, dass sie bei allen „Säuberungsaktionen“ auf eine Vielzahl bewährter Kräfte – bis hin zum technischen Personal – nicht verzichten konnte.
Anhand der Auswertung mehrerer hundert überlieferter Personalakten von Film- und Theaterschaffenden aus deutschen, österreichischen und tschechischen Archiven weist die Studie erstmals nach, in welchem Umfang und in welchen Abstufungen Sondergenehmigungen erteilt wurden. Sie wendet sich dabei nicht nur dem Schicksal der Betroffenen zu, sondern untersucht zugleich die wechselvolle Geschichte der Reichskulturkammer und ihres Beamtenapparates.