Juristische Aufarbeitung der Westspionage des MfS
Eine vorläufige Bilanz. Festvortrag gehalten am 18. Juni 1999 in der Akademie für politische Bildung in Tutzing
Joachim Lampe
Die Akten zur ‚West-Arbeit‘, insbesondere die Unterlagen der bis 1986 von Markus Wolf geleiteten ‚Hauptverwaltung Aufklärung‘ (HV A), sind Anfang 1990 fast völlig vernichtet worden. Weit gehen die Meinungen darüber auseinander, wie erfolgreich das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Westen war, vor allem, welchen Einfluss die SED mithilfe ihres Geheimdienstes auf die Geschicke der Bundesrepublik nahm.
Um möglichst rasch an die Stelle von Spekulation gesicherte Information zu setzen, erscheint es sinnvoll, den komprimierten Bericht über die Erkenntnisse einer Institution zu veröffentlichen, die sich, ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß, hauptverantwortlich an der juristischen Aufarbeitung der Westspionage des MfS gegen die Bundesrepublik beteiligt hat und über fundiertes Wissen verfügt, welche Dimensionen sie erreicht, worauf sie zielte und wie effektiv sie tatsächlich war: Es handelt sich um die beim Generalbundesanwalt konzentrierten Ermittlungsresultate aus den Jahren nach der Vereinigung. Neben den von der Behörde des Bundesbeauftragten verwalteten Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes stützen sich diese staatsanwaltschaftlichen Befunde auf Rechercheergebnisse des Bundeskriminalamtes wie des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dazu gehören nicht zuletzt auch Vernehmungsprotokolle.
Die vorliegende Broschüre macht ein im Frühjahr 1999 in Tutzing gehaltenes, bilanzierendes Referat des Bundesanwalts Joachim Lampe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Im von ihm geleiteten Referat wurden die Ermittlungsmethoden zur komplexen Erforschung der aus der DDR betriebenen Spionage erarbeitet und die Strukturanklagen gegen die Leiter der wichtigsten Spionage-Diensteinheiten erhoben. In wichtigen Hauptverhandlungen vertrat er die Anklage des Generalbundesanwalts, unter anderem im Verfahren gegen Markus Wolf.